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   AG Ludwigslust, 23.09.2005 - 5 F 328/04   

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https://dejure.org/2005,29033
AG Ludwigslust, 23.09.2005 - 5 F 328/04 (https://dejure.org/2005,29033)
AG Ludwigslust, Entscheidung vom 23.09.2005 - 5 F 328/04 (https://dejure.org/2005,29033)
AG Ludwigslust, Entscheidung vom 23. September 2005 - 5 F 328/04 (https://dejure.org/2005,29033)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 501 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Oldenburg, 16.10.2018 - 11 WF 188/18

    Entscheidung des Familiengerichts über einen wiederholten Sorgerechtsantrag

    Nach anderer Ansicht richtet sich die Entscheidung über einen wiederholten Sorgerechtsantrag weiter nach § 1671 BGB und nicht nach § 1696, wenn ein auf Auflösung der elterlichen Sorge gerichteter Antrag gem. § 1671 BGB zurückgewiesen wird (vgl. AG Ludwigslust vom 23.09.2005 - 5 F 328/04, juris Rn. 4).

    Die - bei teilweiser Ablehnung einer gerichtlichen Regelung - fortbestehende gemeinsame Sorge beruhe gerade nicht auf dieser Gerichtsentscheidung(vgl. Coester in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2014, § 1696 Rn. 22; OLG Dresden v. 22.03.2010, FamRZ 2010, 1992, juris Rn. 7; AG Ludwigslust v. 23.09.2005 - 5 F 328/04, juris Rn. 4).

  • KG, 05.04.2012 - 17 UF 50/12

    Elterliche Sorge: Dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden des

    Da folglich bis zum Erlass der angegriffenen Entscheidung die bisherigen, kraft Gesetzes (§ 1626 Abs. 1 Satz 1 BGB) bestehenden Sorgeverhältnisse unverändert fortgalten, handelt es sich um einen erstmaligen gerichtlichen Eingriff in den Sorgestatus, der damit (lediglich) dem Maßstab des § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB zu genügen hat und nicht dem höheren Anforderungen des § 1696 Abs. 1 BGB (vgl. Amtsgericht Ludwigslust, Beschluss vom 23. September 2005 - 5 F 328/04 -, FamRZ 2006, 501 [bei juris Rz. 5] sowie Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis [4. Aufl. 2011], § 3 Rn. 6; Palandt/Diederichsen, BGB [71. Aufl. 2012], § 1696 Rn. 6).
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